Bild einer Babywiege

Nach der Geburt eines Kindes hat jede Frau Anspruch auf eine Hebamme im Wochenbett. Die Hebamme kann in der Regel bis zum 10. Tag nach der Geburt täglich zu Ihnen nach Hause kommen, danach bis zur 8. Lebenswoche Ihres Kindes je nach Notwendigkeit. Bis zum 9. Lebensmonat wird Unterstützung bei Stillproblemen in Form von Stillberatungen gegeben. Die Übernahme der Kosten erfolgen durch die Krankenkassen.

Die Wochenbettbetreuung umfasst u. a. :

  • Kontrolle der Gewichtszunahme beim Kind
  • Versorgung des Nabels
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Kontrolle der Wundheilung eines Dammschnittes oder -risses sowie bei Kaiserschnitt
  • Beobachtung der Gebärmutterrückbildung
  • beratende Gespräche

Gerne können wir uns in einem persönlichen Vorgespräch kennenlernen. Bitte rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin.